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WIDERRUF

IMMOBILIEN- UND

PRIVATKREDIT

EuGH kippt deutsches Verbraucherrecht und öffnet die Tür zum Widerruf von Kreditverträgen!

JETZT AKTIV WERDEN UND ANWALTLICH BERATEN LASSEN!

 

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem verbraucherfreundlichen Urteil vom 26.03.2020 (Rechtssache C-66/19) für Verbraucher den Weg geebnet, sich von Krediten zu lösen. Nunmehr also können alle Arten von Darlehensverträgen heute noch widerrufen werden, wodurch Verbraucher sehr viel Geld sparen können.

 

 
 
Gerade in der momentanen Situation, in der viele Privatpersonen aufgrund der Corona-Krise vor finanziellen Schwierigkeiten stehen, kann es nötig sein, sich von Kreditverbindlichkeiten zu lösen.
 
Kontaktieren Sie uns gleich zur Vereinbarung eines kostenfreien Beratungsgesprächs!
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE ALS VERBRAUCHER?
Immobilenkredite
Teure Immobilienkredite können durch Widerruf umgeschuldet werden zu günstigeren Konditionen - ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
 
 
Autokredite
Autokredit- oder Leasingverträge können widerrufen werden, um sich so z.B. von einem manipulierten Kfz (Stichwort: Diesel-Skandal) zu trennen.
 
 
Finanzierungskredite
Kredite, die aufgenommen wurden, um z.B. Elektronikgeräte anzuschaffen (auch Null-Prozent-Finanzierungen bei Media Markt oder Saturn) können widerrufen werden.
 
 
Kontaktieren Sie uns! Wir besprechen dann in Ruhe Ihren individuellen Fall.

Vielen Dank!

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